I. Geltung
- Alle
Lieferungen, Leistungen und Angebote von serofiPRODUCTS GmbH erfolgen
ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind
Bestandteil aller Verträge, die serofiPRODUCTS GmbH mit ihren
Vertragspartnern (nachfolgend auch „Besteller“ genannt) über die von ihr
angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle
zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Besteller, selbst
wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bestellers finden auf die Lieferbeziehung keine
Anwendung, es sei denn, serofiPRODUCTS GmbH hätte ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Die Lieferbedingungen von serofiPRODUCTS GmbH gelten
auch dann, wenn serofiPRODUCTS GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von
den Lieferbedingungen von serofiPRODUCTS GmbH abweichenden Bedingungen des
Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
II.
Vertragsschluss und Gegenstand der Lieferung
- Alle Angebote
von serofiPRODUCS GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte
Annahmefrist enthalten. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine
schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von serofiPRODUCTS GmbH zustande.
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche oder elektronische
Auftragsbestätigung maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch
serofiPRODUCTS GmbH.
- Konstruktions-
und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, sofern nicht
der Liefergegenstand erheblich geändert wird und die Änderungen für den
Besteller unzumutbar sind oder aber mit dem Besteller die Verbindlichkeit von
Angaben von serofiPRODUCTS GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung
(z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische
Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen, Abbildungen)
ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die vorgenannten Angaben von
serofiPRODUCTS GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie die
hierauf bezogenen Darstellungen sind weder garantiert, noch stellen sie ohne
ausdrückliche schriftliche oder elektronische Zusage von serofiPRODUCTS GmbH
eine Beschreibung der Sollbeschaffenheit dar. Es handelt sich hierbei ohne
anderweitige schriftliche oder elektronische Zusage von serofiPRODUCTS GmbH
vielmehr lediglich um unverbindliche Beschreibungen oder Kennzeichnungen der
Lieferung oder Leistung, von denen Abweichungen nach Maßgabe des ersten
Satzes dieser Ziff. II. 2 zulässig sind. Für den Fall, dass mit dem Besteller
die Sollbeschaffenheit der Lieferung oder Leistung verbindlich vereinbart
wurde, bleiben Änderungen durch serofiPRODUCTS GmbH zulässig, soweit sie
aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften erfolgen und dem Besteller
zumutbar sind. Im Falle der Unzumutbarkeit steht dem Besteller ein Recht zum
Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- serofiPRODUCTS
GmbH behält das Eigentum und Urheberrecht an allen dem Besteller ggfs. zur
Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern etc.
Sie dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von
serofiPRODUCTS GmbH nicht zugänglich gemacht werden.
III. Preise und Zahlung
- Die Preise
gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und
Lieferumfang. Etwaige Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren,
verstehen sich die Preise in Euro FCA Verladeort gemäß Auftragsbestätigung
von serofiPRODUCTS GmbH (Incoterms 2000) zuzüglich Verpackung und
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Etwaige Zölle, Steuern, Gebühren oder ähnliche
Abgaben werden, soweit sie von serofiPRODUCTS GmbH zu tragen sind, gesondert
berechnet.
- Ändern sich nach
Abgabe des Angebotes durch serofiPRODUCTS GmbH, nach Auftragsbestätigung oder
Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch serofiPRODUCTS
GmbH die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware wesentlich (d.h. um
mindestens 10 %), so
ist serofiPRODUCTS GmbH zu einer angemessen Erhöhung der Preise unter
Berücksichtigung der Interessen des Bestellers, insbesondere im Hinblick auf
von diesem ggfs. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der
Ware zu einem bestimmten Preis, berechtigt. Zur Berechnung der eingetretenen
Preissteigerung für die maßgeblichen Rohstoffe ist dabei auf öffentlich zugängliche
Quellen zurückzugreifen. Auf Verlangen des Bestellers hat serofiPRODUCTS GmbH
diesem die eingesetzten Rohstoffe offenzulegen und die bei diesen eingetretenen
Preissteigerungen nachzuweisen. Sofern sich nach Abgabe des Angebotes durch serofiPRODUCTS
GmbH, nach Auftragsbestätigung oder Abschluss eines Rahmenvertrages mit
fester Preisvereinbarung durch serofiPRODUCTS GmbH sonstige wesentliche
Kostenfaktoren wie Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten
wesentlich (d.h. um mindestens 10 %) ändern, ist serofiPRODUCTS GmbH
entsprechend der vorstehenden Regelung ebenfalls zu einer angemessenen
Erhöhung der Preise unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers,
insbesondere im Hinblick auf von diesem ggfs. bereits eingegangene
Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis,
berechtigt.
- Rechnungsbeträge
sind grundsätzlich per Lastschrift ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas
anderes schriftlich vereinbart ist. Im letztgenannten Fall ist für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung der Eingang der Zahlung bei serofiPRODUCTS GmbH
maßgebend.
- Leistet der Besteller
bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der
Fälligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen; im Falle des Zahlungsverzuges hat der
Besteller serofiPRODUCTS GmbH Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu bezahlen. serofiPRODUCTS GmbH behält sich vor nachzuweisen,
dass serofiPRODUCTS GmbH infolge des Zahlungsverzuges ein höherer Schaden
entstanden ist.
- Das Recht zur
Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von serofiPRODUCTS GmbH anerkannt
sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- serofiPRODUCTS
GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn Umstände bekannt
werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern
geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von serofiPRODUCTS
GmbH durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich
derjenigen aus anderen
Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt, nach pflichtgemäßem Ermessen
von serofiPRODUCTS GmbH gefährdet wird.
- Soweit mit dem
Besteller nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind sämtliche
Zahlungen in € (Euro) und ausschließlich an serofiPRODUCTS GmbH zu leisten.
IV. Lieferung und Lieferzeit
-
Für die
Lieferfristen ist die Auftragsbestätigung maßgebend, soweit darin ausdrücklich
eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Von serofiPRODUCTS
GmbH ansonsten in Aussicht gestellte Fristen und Termine gelten stets nur annähernd.
Die Lieferfrist beginnt nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer etwaig
vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
die Ware am in der Auftragsbestätigung genannten Verladeort an die vom
Besteller mit dem Transport beauftragte Person übergeben wurde. serofiPRODUCTS
GmbH ist dazu berechtigt, die Übergabe an die Transportperson abzulehnen,
wenn eine Ladungssicherung gemäß VDI-Richtlinie 2700 aufgrund des Zustandes
des von der Transportperson bereitgestellten Transportfahrzeugs nicht
gewährleistet werden kann oder wenn das Transportfahrzeug nach pflichtgemäßem
Ermessen von serofiPRODUCTS GmbH nicht den Anforderungen genügt, die nach der
StVZO erfüllt sein müssen, damit das Fahrzeug im Straßenverkehr betrieben
werden darf. Lehnt serofiPRODUCTS GmbH die Übergabe an die Transportperson
aus den vorgenannten Gründen ab, gelten die Regelungen der Ziffer V.2 und V.3
entsprechend.
- Angemessene Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind
zulässig, wenn eine solche für den Besteller im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt
ist und dem Besteller hierdurch keine zusätzlichen Kosten oder erheblicher
Mehraufwand entstehen.
- Wird der Versand
auf Wunsch des Bestellers verzögert, behält sich serofiPRODUCTS GmbH vor,
dadurch entstandene Mehrkosten zusätzlich zu berechnen.
- Die Lieferung
steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer
Selbstbelieferung.
- Gerät serofiPRODUCTS
GmbH mit einer Lieferung in Verzug oder wird serofiPRODUCTS GmbH eine Lieferung
unmöglich, so ist der Besteller nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
be-rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Schadensersatz haftet serofiPRODUCTS
GmbH im Falle des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung nur nach Maßgabe
der Regelungen in Ziffer VIII dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
- Ereignisse
höherer Gewalt berechtigen serofiPRODUCTS GmbH, die Lieferung um die Dauer
der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, politische Unruhen
oder unvorhergesehene Umstände, z.B. Betriebsstörungen, gleich, die serofiPRODUCTS
GmbH die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarerer Anstrengungen unmöglich
machen. Dies gilt auch dann, wenn die vorgenannten Behinderungen während
eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. serofiPRODUCTS GmbH
wird den Besteller unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt
im Sinne dieser Ziffer 6 auftritt. Der Besteller kann serofiPRODUCTS GmbH
auffordern, innerhalb von sechs Wochen zu erklären, ob serofiPRODUCTS GmbH
für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag
zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wird. Erklärt
sich serofiPRODUCTS GmbH innerhalb der vom Besteller gesetzten Frist nicht,
kann der Besteller vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
V. Verpackung, Versand, Gefahrübergang und
Entgegennahme der Ware durch den Besteller
- Sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart, wählt serofiPRODUCTS GmbH die Art der
Verpackung nach freiem Ermessen. Sofern die Verpackung in Holzkassetten
erfolgt, werden die Holzkassetten mit Lieferung an den Besteller übereignet.
- Die Gefahr geht
spätestens auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand am in der Auftragsbestätigung
genannten Verladeort an die vom Besteller genannte Transportperson übergeben
worden ist. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Darüber hinaus kommt
der Besteller in Annahmeverzug, wenn ihm serofiPRODUCTS GmbH die
Versandbereitschaft mitgeteilt hat, der Besteller aber eine Übernahme der
Ware zum genannten Termin ablehnt oder die Waren zum genannten Termin nicht
abholt bzw. nicht von einer Transportperson abholen lässt.
- Kommt der
Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so
ist serofiPRODUCTS GmbH berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen von ihm ersetzt zu verlangen. In
diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über. Nach
Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ist serofiPRODUCTS
GmbH zudem berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und
den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
- Der
Liefergegenstand wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf
seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden
oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
- Angelieferte
Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller
unbeschadet seiner Rechte aus Ziffer VII dieser Allgemeinen Lieferbedingungen
entgegenzunehmen und nicht vor einer etwaigen Berechtigung des Bestellers zum
Rücktritt gemäß Ziffer VII Abs. 3 zurückzusenden.
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VI. Eigentumsvorbehalt
- serofiPRODUCTS
GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Ausgleich
sämtlicher Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung vor,
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig
oder später abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne
oder sämtliche Forderungen von serofiPRODUCTS GmbH in eine laufende Rechnung
aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
- Tritt serofiPRODUCTS
GmbH wegen vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers, insbesondere wegen
verspäteter Zahlung, vom Vertrag zurück, so hat der Besteller sämtliche
Kosten der Wiederinbesitznahme des Liefergegenstandes zu tragen. Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller serofiPRODUCTS
GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen
Aufklärungen zu geben sowie den Dritten über die bestehenden
Eigentumsverhältnisse zu in-formieren. Der Besteller darf den
Liefergegenstand nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Der
Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
- Der Besteller
ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt serofiPRODUCTS GmbH jedoch bereits jetzt alle
Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die
Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung
dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die
Befugnis von serofiPRODUCTS GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich serofiPRODUCTS GmbH, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers
gestellt ist oder Zahlungseinstellung durch den Besteller vorliegt. serofiPRODUCTS
GmbH kann verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung
mitteilt.
- Die Verarbeitung
oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für serofiPRODUCTS
GmbH vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Bestellers an dem Liefergegenstand
setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird der Liefergegenstand mit anderen,
serofiPRODUCTS GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar
verbunden, so erwirbt serofiPRODUCTS GmbH das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des objektiven Werts des Liefergegenstandes zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. Verbindung.
Erfolgte die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als
Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller serofiPRODUCTS
GmbH anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das Allein-
oder Miteigentum für serofiPRODUCTS GmbH. Für die durch Verarbeitung bzw. Verbindung
entstehende Sache gelten im Übrigen die gleichen Regelungen wie für den unter
Vorbehalt gelieferten Liefergegenstand.
- Der Besteller
tritt serofiPRODUCTS GmbH zur Sicherheit für die Forderungen von serofiPRODUCTS
GmbH gegen ihn auch diejenigen Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung
der Liefergegenstände mit einem Gebäude bzw. Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen.
- serofiPRODUCTS
GmbH ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
freizugeben, wenn ihr sich unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge
ergebender realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20%
übersteigt. Dabei ist von den Händlereinkaufspreisen für Waren und vom
Nominalwert bei Forderungen auszugehen.
VII. Mängelansprüche/ Verjährung
- Die
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser den ihm nach § 377
HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Jedwede Mängelrüge muss der Besteller gegenüber serofiPRODUCTS GmbH
schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang des Mangels erklären, damit
serofiPRODUCTS GmbH eine Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge möglich ist.
Der Besteller hat die gelieferte Ware im Übrigen unmittelbar nach Eintreffen
auf Transportschäden zu untersuchen und hierbei festgestellte Schäden
schriftlich auf dem Frachtbrief zu vermerken, diese Rüge von der
Transportperson gegenzeichnen zu lassen sowie serofiPRODUCTS GmbH hierüber
schriftlich zu informieren.
- Soweit ein
Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist serofiPRODUCTS GmbH nach eigener
Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Dabei hat serofiPRODUCTS
GmbH die zum Zwecke der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe des § 439 Abs. 2 BGB
zu tragen. Macht der Besteller in diesem Zusammenhang berechtigterweise
Kosten gegen serofiPRODUCTS GmbH geltend, die ihm aus dem Einsatz eigener
Mitarbeiter oder eigener Gegenstände entstanden sind, so sind die Erstattungsansprüche
des Bestellers insoweit auf seine Selbstkosten begrenzt.
- Ist
serofiPRODUCTS GmbH zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit
oder in der Lage, verweigert serofiPRODUCTS GmbH diese oder verzögert sie
sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die serofiPRODUCTS GmbH zu
vertreten hat, oder schlägt die Mängelbeseitigung aus sonstigen Gründen
mindestens zweimal fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des
Kaufpreises zu verlangen.
- Das
Rücktrittsrecht des Bestellers bei Mängeln der Ware ist ausgeschlossen in den
Fällen, in denen der Besteller zur Rückgewähr der empfangenen Leistung
außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur
der empfangenen Leistung nicht möglich ist, von serofiPRODUCTS GmbH zu
vertreten ist oder ein Mangel sich erst bei einer Verarbeitung oder Umgestaltung
der Ware gezeigt hat. Der Besteller ist bei Lieferung mangelhafter Waren oder
bei Teillieferungen zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zum Schadensersatz
statt der ganzen Leistung nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen nur dann
berechtigt, wenn er an der erbrachten Leistung unter Anlegung eines objektiven
Maßstabes kein Interesse hat.
- Hat der
Besteller den Liefergegenstand an einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
weiterverkauft (sog. „Verbrauchsgüterkauf“) und musste er den Liefergegenstand
aufgrund eines Mangels vom Verbraucher zurücknehmen oder hat der Verbraucher
den Kaufpreis gemindert, so kann der Besteller abweichend von Abs. 3 dieser
Ziffer VII nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen,
vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Abs. 4 und 5 dieser
Ziffer VII gelten in diesem Fall nicht.
- Schadensersatzansprüche
stehen dem Besteller allein nach Maßgabe der Ziffer VIII dieser Allgemeinen
Lieferbedingungen zu.
-
Die
Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller ohne Zustimmung von serofiPRODUCTS
GmbH die Ware eigenmächtig nachbearbeitet oder durch Dritte bearbeiten lässt
und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
In jedem Fall hat der Besteller die durch die Bearbeitung entstehenden
Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Es wird zudem keine Haftung
übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
-
ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, insbesondere Verstöße gegen die
Verarbeitungsrichtlinien von serofiPRODUCTS GmbH,
-
fehlerhafte
Montage oder Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, soweit nicht
eine eventuelle Montageanleitung von serofiPRODUCTS GmbH fehlerhaft ist,
-
Änderungen am
Liefergegenstand durch den Besteller oder Dritte,
-
natürliche
Abnutzung soweit serofiPRODUCTS GmbH nicht ausdrücklich etwas anderes
garantiert,
-
fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung oder Lagerung,
-
ungeeignete
Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe,
-
chemische,
elektrochemische oder elektrische Einflüsse sofern sie nicht auf ein
Verschulden von serofiPRODUCTS GmbH zurückzuführen sind.
- Die
Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwei Jahr ab Gefahrübergang.
Dies gilt auch für die Verjährung von Ansprüchen nach § 823 BGB, die auf
einem Mangel beruhen.
VIII. Schadensersatz
- Die Haftung von serofiPRODUCTS
GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus
Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,
Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter
Handlung ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe
dieser Ziffer VIII eingeschränkt.
- serofiPRODUCTS
GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wegen vorsätzlichen und
grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten
von serofiPRODUCTS GmbH, wegen Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit
sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes.
- In anderen als
den in Ziffer VIII.2 genannten Fällen haftet serofiPRODUCTS GmbH nicht
- im Falle
einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
-
im Falle grober
Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind diejenigen
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von serofiPRODUCTS GmbH
ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit der Besteller seinerseits die Haftung
gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat. Dabei wird der Besteller
nach besten Kräften bemüht sein, mit seinen Abnehmern selbst
Haftungsbeschränkungen soweit rechtlich zulässig – auch zugunsten von serofiPRODUCTS
GmbH – zu vereinbaren.
-
Soweit serofiPRODUCTS
GmbH gemäß Ziffer VIII, Nr. 3 für Schäden aus einer leicht fahrlässigen
Verletzung von Vertragspflichten sowie für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen
grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
verursacht wurden, dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese
Haftung auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
-
Mittelbare
Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind,
sind außerdem nur dann ersatzfähig, soweit solche Schäden bei
bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu
erwarten sind.
-
Soweit serofiPRODUCTS
GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte
oder Beratung nicht zu dem von serofiPRODUCTS GmbH geschuldeten, vertraglich
vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter
Ausschluss jeglicher Haftung.
-
Der Besteller
wird serofiPRODUCTS GmbH, falls er serofiPRODUCTS GmbH nach den vorstehenden
Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren
und konsultieren. Der Besteller hat serofiPRODUCTS GmbH Gelegenheit zur
Untersuchung des Schadenfalls zu geben. Über die zu ergreifenden Maßnahmen,
insbesondere bei Vergleichsverhandlungen, werden sich die Vertragspartner
abstimmen.
-
Die Regelungen
zum Ausschluss der Gewährleistung sowie zur Verjährung von Ansprüchen in
Ziffer VII.8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen gelten entsprechend.
IX. Exportrecht – Voraussetzung der Lieferung durch serofiPRODUCTS
GmbH
-
Die Lieferung
durch serofiPRODUCTS GmbH steht unter dem Vorbehalt, dass ggf. erforderliche
Ausfuhrgenehmigungen erteilt werden bzw. der Lieferung keine sonstigen
Hindernisse aufgrund von serofiPRODUCTS GmbH als Ausführer / Verbringer oder
einem Lieferanten von serofiPRODUCTS GmbH zu beachtenden Ausfuhr- oder
Verbringungsvorschriften entgegenstehen.
X. Schlussbestimmungen
-
Sofern der
Besteller Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von serofiPRODUCTS
GmbH. serofiPRODUCTS GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an einem
anderen Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG) ist ausgeschlossen.
- Sollte eine
Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet,
in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im
wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Diese
Regelung gilt auch für eventuell auftretende Lücken der Bestimmungen dieser
Allgemeinen Lieferbedingungen.
Stand: Januar 2012
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